BATTERIEGESETZ

BATTERIEGESETZ

Entsorgungshinweise:

Jeder Verbraucher ist gesetzlich zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien bzw. Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können.
Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Sie können von uns gelieferte Batterien auch nach Gebrauch in unseren Filialen zurückgeben oder sie einem Versandfahrer kostenlos mitgeben.

Die Mülltonne bedeutet:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber

2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft getreten. Hierin wird eine Recycling- und Verwertungsquote festgelegt.

Der Gesetzgeber verbietet eine Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten über den unsortierten Siedlungsabfall. Diese Geräte sind mit dem unten abgebildeten Symbol gekennzeichnet.
In diesen Geräten können Stoffe enthalten sein, die gefährliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben.
Private Haushalte haben derartige Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, umweltgerecht zu entsorgen.

Altgeräte können Sie kostenlos bei Ihrer kommunalen Sammelstelle abgeben.

Auskunft über den Standort der Sammelstelle bekommen Sie von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne über einem Strich dar.